Sanierungspflichten für neue Eigentümer von alten Gemäuern
Nach Kauf oder Erbe gelten energetische Standards
Halle. Verbraucherzentrale. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, welche Anforderungen Wohngebäude bezüglich der energetischen Effizienz erfüllen müssen. Wechseln Ein- oder Zweifamilienhäuser ihre Besitzer, entstehen daraus häufig Pflichten für die neuen Eigentümer. Das Gebäudeenergiegesetz unterscheidet dabei nicht, ob das Haus geerbt oder gekauft wurde. Während Eigentümer, die lange in ihrem Haus wohnen, aktuell von vielen Pflichten befreit sind, greift die Auflage, das Haus in einen entsprechenden energetischen Zustand zu bringen, bei einem Eigentümerwechsel. Innerhalb einer Frist von zwei Jahren müssen Altbauten so überholt werden, dass sie die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen.
Das GEG bezieht sich auf die beiden Bereiche Heizung und Gebäudehülle.
Die Nachrüstpflichten zu verletzen, ist keine gute Idee. Denn es muss damit gerechnet werden, dass in diesem Fall der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser zu hoch ist. Angesichts der hohen Preise für Heizenergie wird sogar empfohlen, mehr zu tun, als der Gesetzgeber verlangt. Außerdem muss mit Bußgeldern gerechnet werden, wenn die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllt werden.
Da es bei Gebäudesanierungsmaßnahmen um hohe Investitionen und Fördermittel geht, wird vor der Entscheidung stets eine Energieberatung empfohlen.
Quelle: daemmen-lohnt-sich.de
Datum: 29.Mai 2022